Arbeitszeit – Zeiterfassungs- systeme ­europaweit zwingend

Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter zu messen.

Laut Gerichtshof ist die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit für die Feststellung, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, unerlässlich. Ein Arbeitszeiterfassungssystem bietet den Arbeitnehmern ein besonders wirksames Mittel, einfach zu objektiven und verlässlichen Daten über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu gelangen, und erleichtert dadurch sowohl den Arbeitnehmern den Nachweis einer Verkennung ihrer Rechte als auch den zuständigen Behörden und nationalen Gerichten die Kontrolle der tatsächlichen Beachtung dieser Rechte (Quelle: EuGH, Rs.: C 55/18).