Freie Unterkunft und Verpflegung: Amtliche Sachbezugswerte für 2020 stehen fest

Die Sachbezugswerte für 2020 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt in 2020 um 4 EUR auf 235 EUR. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt 258 EUR (in 2019 = 251 EUR).

Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich nachfolgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:

Sachbezugswerte für 2020 (Werte für 2019 in Klammern)
Mahlzeit monatlich kalendertäglich
Frühstück 54 EUR (53 EUR) 1,80 EUR (1,77 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen 102 EUR (99 EUR) 3,40 EUR (3,30 EUR)

Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 427/19 (B) vom 8.11.2019