Außerordentliche Wirtschaftshilfe für temporäre Schließungen im November
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 bekanntlich weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie für den Monat November beschlossen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hat der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe angekündigt.
Der Erstattungsbetrag soll 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Volumen von bis zu 10 Milliarden EUR haben.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern wird (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem soll der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
Die Bundesregierung, PM Nr. 381 vom 28.10.2020