Freie Unterkunft und Verpflegung: Sachbezugswerte 2022
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. In 2022 beträgt der Sachbezugswert für freie Unterkunft 241 EUR monatlich (in 2021 = 237 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt in 2022 um 7 EUR auf 270 EUR.
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich nachfolgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte für 2022 (Werte für 2021 in Klammern) | ||
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Mahlzeit | monatlich | kalendertäglich |
Frühstück | 56 EUR (55 EUR) | 1,87 EUR (1,83 EUR) |
Mittag- bzw. Abendessen | 107 EUR (104 EUR) | 3,57 EUR (3,47 EUR) |
Beachten Sie: Bei Addition der kalendertäglichen Werte ergibt sich infolge der Rundungen ein Betrag von 9,01 EUR. Es gelten aber 9,00 EUR (270 EUR/30).
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 760/21 (B) vom 26.11.2021