Aufnahmevoraussetzung
Der BDV ist ein Verband für Medienvertreter. Medienvertreter vermitteln im Auftrag – für unterschiedliche Medien – Anzeigen, jede Art Werbefläche, Werbesekunden oder andere Werbeformen.
Die Berufsbezeichnung »Medienvertreter« ist ein Sammelbegriff, der durch die Veränderung der Medienlandschaft entstanden ist und die Spezialisierung eines Handelsvertreters zum Ausdruck bringt.
In den Anfangszeiten unseres Verbandes war die gängige Berufsbezeichnung »Anzeigen- und Reklamevertreter«, später dann »Anzeigenvertreter«, »Verlagsvertreter«, »Verlags-« oder »Anzeigenrepräsentant«, um nur einige zu nennen. Neue Medien wurden erfunden und damit neue Werbeformen. Der Begriff »Anzeige« wurde der Werbung in Radio und Fernsehen nicht mehr gerecht und noch weniger den Werbeformen in den digitalen Medien.
Neben den selbstständigen unternehmerisch tätigen Medienvertretern können auch Angestellte/Reisende Mitglied des BDV werden.
Darüber hinaus steht der BDV auch Medienvertreterfirmen mit mehreren Medienvertretern offen. In diesem Fall kommt der Beitrag für die BDV-Firmenmitgliedschaft zum Ansatz.
Vier Schritte zur Mitgliedschaft
So werden Sie Mitglied im Berufsverband der Medienvertreter e.V.
- Sie stellen den BDV-Aufnahme-Antrag – 10-2023.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung durch den Vorstand.
- Sie erhalten die Beitragsrechnung.
- Nach Eingang der Zahlung sind Sie ordentliches Mitglied des BDV und berechtigt, alle Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Beitrag pro Kalenderjahr beträgt bei Einzelmitgliedschaft derzeit 375,00 EUR, bei Firmenmitgliedschaft derzeit 550,00 EUR. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 100,00 EUR fällig.