Transparenzregister – Neue bürokratische Pflicht für alle Gesellschaften
Seit August letzten Jahres ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft.
Danach sind alle Gesellschaften verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen (www.transparenzregister.de). Auch wenn sich die geforderten Angaben bereits aus anderen elektronischen Registern, beispielsweise Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister, ergeben, ist die Meldung verpflichtend. Aber es gibt Übergangsfristen, so z.B. bis zum 30. Juni 2022 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, bis zum 31. Dezember 2022 in allen anderen Fällen (z.B. Personenhandelsgesellschaften). Bei einem Verstoß gegen die neue Pflicht drohen Bußgelder (Quelle: Deutscher Bundestag).