Kaskoversicherung – Sanktionen bei überschrittener Fahrleistung
Überschreitet ein Versicherungsnehmer die im Vertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr, so kann die Versicherung nicht ohne Weiteres aufgrund ihrer Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) eine Vertragsstrafe verlangen. In einem jüngst entschiedenen Fall jedenfalls wurde die Klage wegen eines Verstoßes der zugrundeliegenden AKB hinsichtlich der Vertragsstrafenregelung abgewiesen. Die Höhe der Vertragsstrafe war im Verhältnis zum Verstoß und zu seinen Folgen für den Vertragspartner unverhältnismäßig.
Grundsätzlich indes ist eine Sanktion für die Nichtanzeige der erhöhten Fahrleistung nicht unbillig. Denn ansonsten wäre es jedem Versicherungsnehmer risikolos möglich, zu Lasten der Versichertengemeinschaft unangemessen niedrige Jahreskilometerangaben vorzugeben, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zu zahlen. Auch entspricht eine Vertragsstrafe grundsätzlich den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (Quelle: Landgericht Koblenz, Az.: 16 S 2/21).