UG – Rechtsform und Haftungsbeschränkung nicht verschweigen

Eine Variante der bekannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die sog. Unternehmergesellschaft (UG). Ebenso wie bei der GmbH wird die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, indes genügt zur Gründung einer UG ein Stammkapital von nur einem Euro.

Bei dieser Unternehmensform ist es daher besonders wichtig, dass die Firma auf ihre Rechtsform und die nicht unerhebliche Haftungsbeschränkung explizit hinweist. Vertragspartner sollen dadurch ihr Gegenüber wirtschaftlich eher einschätzen können. Kommt eine UG dieser Pflicht nicht nach, haftet ein für sie handelnder Vertreter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen (Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 210/20).