In „trockenen Tüchern“: Jahressteuergesetz 2024 und höhere Grund- und Kinderfreibeträge für 2024
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 am 22.11.2024 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft treten. Da der Bundesrat auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt hat, werden der Grundfreibetrag von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben. |
Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Erhöhung ab 2025 auf 2,5 %
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird mit Wirkung ab 2025 um 0,8 % auf 2,5 % angehoben (BAnz AT 7.11.24 B4). Allerdings ist dies nur ein Orientierungswert. Den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz bestimmt jede Krankenkasse individuell.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR monatlich bewirkt eine Erhöhung um 0,8 %, dass der Nettolohn um 12 EUR sinkt. Da der Zusatzbeitrag paritätisch getragen wird, zahlt der Arbeitgeber die anderen 12 EUR.