Haftung – Mögliche Brandschäden durch das Laden von Akkus nicht unterschätzen

Gewerbemieter sind in der Haftung, wenn sie die notwendige Sorgfalt beim Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen Akkus ­außer Acht lassen.

Denn es ist allgemein bekannt, dass Lithium-Ionen-­Akkus unter bestimmten Umständen in Brand geraten und/oder explodieren können, und dass sich diese Gefahr insbesondere beim Laden verwirklichen kann.

Das gleiche gilt für den Umstand, dass das Verwenden von Akkus, die vom Hersteller des Ladegeräts nicht freigegeben sind, zu einer Gefahrerhöhung führen.

Fazit: Das gewerbliche Laden von Lithium-Ionen-Akkus auf einem Holzregal in den Büroräumen ist pflichtwidrig. Bei einem Holzregal handelt es sich unzweifelhaft um eine brennbare Unterlage (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 24/22).