AfA – Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung wird wieder eingeführt. Damit gelten für in 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen) verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten (maximal 25%, höchstens jedoch das 2,5-Fache der linearen AfA = Absetzung für Abnutzung).

Die Unternehmen haben so die Möglichkeit zur Minderung ihrer Steuervorauszahlungen und können Liquiditätsvorteile zügig nutzen. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung und schafft über diesen Mechanismus bereits im noch laufenden Veranlagungszeitraum unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize (Quelle: Bundesfinanzministerium).