Aufbewahrungspflichten – Altunterlagen jetzt entsorgen
Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten, die Vorgaben indes sind nicht immer einheitlich. Liegt nämlich z.B. die Ankündigung einer Betriebsprüfung vor, sind Belege/gespeicherte Daten zu Kontrollzwecken über die Frist hinaus verfügbar zu halten.
Die beispielhaft aufgeführten Belege und Aufzeichnungen können in diesem Jahr vernichtet werden, wenn der letzte Eintrag im Jahr 2013 (oder früher) erfolgt ist:
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung
Ausgangsrechnungen
Bankbelege
Bewirtungsunterlagen
Bilanzen
Eingangsrechnungen
Fahrtkostenerstattung, Unterlagen zur Abrechnung
Geschäftsberichte
Gewinn- und Verlustrechnung
Gutschriftsanzeigen
Handelsbriefe
Handelsbücher
Kassenberichte
Kassenbücher
Kontoauszüge
Lagerbuchführungen
Lieferscheine
Nachnahmebelege
Organisationsunterlagen (EDV-Buchführung)
Postbankbelege
Quittungen
Rechnungen
Reisekostenabrechnungen
Sachkonten
Saldenbilanzen
Vermögensverzeichnis
Versandunterlagen
Zahlungsanweisungen