Aufbewahrungspflichten – Altunterlagen jetzt entsorgen

Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten, die Vorgaben indes sind nicht immer einheitlich. Liegt nämlich z.B. die Ankündigung einer Betriebsprüfung vor, sind Belege/gespeicherte Daten zu Kontrollzwecken über die Frist hinaus verfügbar zu halten. 

Die beispielhaft aufgeführten Belege und Aufzeichnungen können in diesem Jahr vernichtet werden, wenn der letzte Eintrag im Jahr 2013 (oder früher) erfolgt ist:

Änderungsnachweise der EDV-Buchführung

Ausgangsrechnungen

Bankbelege

Bewirtungsunterlagen

Bilanzen

Eingangsrechnungen

Fahrtkostenerstattung, ­Unterlagen zur Abrechnung

Geschäftsberichte

Gewinn- und Verlust­rechnung

Gutschriftsanzeigen

Handelsbriefe

Handelsbücher

Kassenberichte

Kassenbücher

Kontoauszüge

Lagerbuchführungen

Lieferscheine

Nachnahmebelege

Organisationsunterlagen (EDV-Buchführung)

Postbankbelege

Quittungen

Rechnungen

Reisekostenabrechnungen

Sachkonten

Saldenbilanzen

Vermögensverzeichnis

Versandunterlagen

Zahlungsanweisungen