Betriebsprüfung – Zulässig­keit über den Tod des Betriebs­inhabers hinaus

Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. 

Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung (Quelle: Hessisches Finanzgericht, Az.: 8 K 816/20).