Ermessensentscheidungen – Finanzgericht unterstützt Steuerpflichtige
Verwaltungsbehörden, z.B. das Finanzamt, haben nicht selten einen (Ermessens-)Spielraum bei ihren Entscheidungen.
Das Finanzamt muss also bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für eine Stundung oder einen Erlass nicht zwangsläufig die Steuerschuld stunden oder erlassen, sondern kann selbst erwägen, ob und in welcher Höhe es die Steuererleichterung gewähren will. Steuerpflichtige können sich Unterstützung holen und diese Ermessensentscheidung im Wege der Verpflichtungsklage durch das Finanzgericht überprüfen lassen. Die gerichtliche Prüfung indes ist darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde. Wichtig für die gerichtliche Kontrolle ist die Dokumentation des vollständigen Sachverhalts im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung (Quelle: Finanzgericht Niedersachsen).