Kündigung – Zusätzlichen Bestätigungswunsch überprüfen (lassen)

Unternehmen, die zusätzlich zu einer per E-Mail eingegangenen Kündigung einen Bestätigungsanruf verlangen, damit die Abmeldung wirksam wird, handeln unlauter. Im Urteilsfall hatte eine Verbraucherzentrale geklagt und Recht bekommen. 

Schließlich sei es nicht ersichtlich, weshalb ein an den Verbraucher unter der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse gesendeter Bestätigungslink zur Identifizierung weniger geeignet wäre, als ein Telefonat. Auch während eines Telefonats sei es der Beklagten nicht möglich, sich umfassende Gewissheit über die wahre Person ihres Gesprächspartners zu verschaffen (Quelle: Landgericht Koblenz, Az.: 11 O 12/23).