Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz

Am 24.4.2023 hat der Rat der Europäischen Union die Entgelttransparenz-Richtlinie final angenommen. Nur einen Tag später hat darüber das für Entgelttransparenz zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in einer Mitteilung berichtet und weiter ausgeführt: „Spätestens bis Juni 2026 müssen alle EU-Staaten starke Transparenzinstrumente einführen. Deutschland wird die Regelungen nun zügig in nationales Recht umsetzen.“ Doch das ist bis dato nicht erfolgt.

Hintergrund: Bereits seit 2017 fördert das Entgelttransparenzgesetz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Durch die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU werden die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber verschärft. Informationen des BMBFSFJ zum Entgelttransparenzgesetz erhalten Sie unter: www.iww.de/s15455. Die Mitteilung des BMBFSFJ zur Entgelttransparenz-Richtlinie der EU ist über diesen shortlink abrufbar: www.iww.de/s15717.