Mindestlohn – Anhebung in mehreren Schritten

Der gesetzliche Mindestlohn wird in mehreren Schritten bis zum 1. Juli 2022 erhöht, das heißt im Detail:

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro sowie
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre, u.U. auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Der Bruttostundenlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Zusätzlich trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. (Quelle: Bundesregierung).