Steuerfreier Arbeitgeberzu- schuss – Sonderausgaben werden gekürzt

Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird.
Daran fehlt es, wenn Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber gewährten zweckgebundenen Zuschuss erhalten, der die wirtschaftliche Belastung mindert. Die Kürzung der Sonderausgaben gilt sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Elternteile (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: III R 30/20).