Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 EUR beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen hat.

Beachten Sie: Um den Kleinunternehmerstatus auch im Jahr 2024 nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, einige Umsätze erst in 2024 abzurechnen, um so in 2023 unter der Grenze von 22.000 EUR zu bleiben.