Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.

Beachten Sie: Ausgenommen sind weiterhin Getränke, d. h., hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

Quelle: Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, BGBl I 2022, S. 1838