Urlaubsgeld – Erworbene Vergütungs­ansprüche haben Bestand

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Euro­päischen Union (EuGH) darf eine Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vorher erworbene und nach der Verringerung angetretene Jahresurlaub mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird.

Die Richter stellten klar, dass ein beispielsweise bei Vollzeitbeschäftigung erworbener Urlaubsanspruch auch nach einer Reduzierung der Arbeitszeit Bestand hat. Entsprechendes gilt für die Urlaubsvergütung (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 486/17).