Werbungskosten: Sky-Bundesliga-Abo kann die Einkommensteuer mindern

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abonnement können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn tatsächlich eine weitaus überwiegende berufliche Verwendung vorliegt.

Sachverhalt
Ein hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender „Sky“ ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten geltend. Begründung: Er schaue die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit.

Das Finanzamt und das Finanzgericht Düsseldorf lehnten den Werbungskostenabzug ab, weil das Sky-Bundesliga-Abonnement privat und nicht beruflich veranlasst sei. Der Bundesfinanzhof sah das jedoch differenzierter.

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die Aufwendungen müssen also beruflich veranlasst sein, wobei eine geringfügige private Mitbenutzung unschädlich ist.

Beachten Sie: Eine Aufteilung der Kosten kommt (nur) in Betracht, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte den Werbungskostenabzug abgelehnt, weil es das Sky-Paket mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung verglich, deren Aufwendungen im Gegensatz zu einer Fachzeitschrift nicht abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof stellte jedoch heraus, dass das Sky-Bundesliga-Abonnement nicht den Bereich Sport allgemein, sondern nur Bundesligaspiele umfasst. Zwar ist der Inhalt nicht auf ein Fachpublikum zugeschnitten. Aber bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins hielt der Bundesfinanzhof eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht für ausgeschlossen.

Der Bundesfinanzhof hat die Vorentscheidung aufgehoben. Das Finanzgericht muss nun im zweiten Rechtsgang die tatsächliche Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements feststellen. Dabei kommt auch die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern in Betracht.

BFH-Urteil vom 16.1.2019, Az. VI R 24/16, BFH, PM Nr. 27 vom 8.5.2019