Außenprüfung – Aufforderung zur Datenträgerüberlassung kritisch hinterfragen

Steuerpflichtige sollten Prüfungsanordnungen ggf. kritisch hinterfragen. Das gilt insbesondere für Einnahmen-Überschussrechner, die aufgefordert werden, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ zur Verfügung zu stellen.

Eine solche Aufforderung der Finanzverwaltung ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß § 147 Abs. 1 AO bestehenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Steuerpflichtigen zu verstehen und damit rechtswidrig (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 24/18; Anschluss an das BFH-Urteil X R 8/18).