Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2027
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 289 EUR monatlich betragen (in 2026 = 285 EUR).
Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2027 um 10 EUR auf 355 EUR steigen.
Beachten Sie — Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet ergeben sich für 2027 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2026 in Klammern):
Frühstück:
- monatlich: 73 EUR (71 EUR)
- kalendertäglich: 2,43 EUR (2,37 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen:
- monatlich: 141 EUR (137 EUR)
- kalendertäglich: 4,70 EUR (4,57 EUR)
Quelle — Entwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

