Quarantäne – Kein Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen

Ein Arbeitnehmer kann wegen einer angeordneten Quarantäne von seinem Chef keine Nachgewährung von Urlaubstagen fordern.

Denn eine behördlich angeordnete Isolation oder Quarantäne entspricht nicht der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit. Zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Erkrankung muss unterschieden werden. Im entschiedenen Fall schließlich war keine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen worden (Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 488/21).